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FLIXHOUSE / FAQ
Ja, es wird generell eine Baugenehmigung benötigt. Diese Bauantrag wird über einen Architekten gestellt. Dabei helfen wir Ihnen gern.
Doch je nach Land oder Bundesland können kleinere Objekte in sogenannten “Verfahrensfreien Bauvorhaben” aufgestellt werden, so z.B. in Berlin eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 m2 - wozu sich das Gästezimmer “Nuuk” qualifiziert. In Bayern sind es z.B. Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ (das Modul “Copenhagen XL” mit Maße 4 x 4 x 4 m besitzt 64 m³ ).
"Verfahrensfrei" heißt nicht "rechtsfrei"!
Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Sie müssen zum Beispiel Abstandsflächen einhalten und Vorgaben eines Bebauungsplans oder Vorgaben einer gemeindlichen, zum Beispiel einer Ortsgestaltungssatzung oder einer Werbeanlagensatzung, beachten. Welche speziellen Regelungen für Ihr Vorhaben bestehen, erfragen Sie bitte bei der Gemeinde.
Zu der Grundausstattung gehören Badezimmer, Küche, optional Zwischenstockwerke (die gleichzeitig Betten darstellen) sowie Treppenregal bzw. Treppenkommode. Außerdem gehört in die Ausstattungen Energiesysteme wie Heizung, Elektroanschlüsse, Beleuchtung und Lüftung.
Maximal 8 Wochen ab Auftragserteilung.
Die Lieferung der Einzelteile erfolgt bis zur Bordsteinkante. Die Abnahme und eventuelle Einlagerung findet durch den Bauherren statt. Die Vormontage der Einzelteile ermöglicht, dass die Montage in Eigenregie erfolgen kann oder durch unsere Partnerfirmen.
Von uns zertifizierte Partnerfirmen können die Module innerhalb von drei Tagen schlüsselfertig montieren.
Die Module sind im Niedrig-Energie-Standard gebaut. Daher reicht es sie mit wenig Energie über eine Infrarot- oder Elektroheizung zu beheizen. Selbstverständlich stehen auch andere Energiegewinnungsarten zur Verfügung, Sie sind frei in Ihrer Wahl.
Ja, die Module können miteinander verbunden werden. Die Maße ermöglichen zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, je nach Bedarf. (PDF “Grundrisse”) Zu jeder Zeit - also auch nachträglich - können Module hinzugefügt werden. Übrigens können nachträglich auch nicht mehr benötigte Module entfernt werden.
Die Grundkonstruktion und das Tragwerk bestehen aus Brettschichtholz (nordische Fichte, Klasse GL 24 h). Alle Module sind Vollholz-Objekte. Die Wände sind also zu 100% durchgehend aus Brettschichtholz (keine Rahmenbauweise).
Die Fassaden bestehen wahlweise aus Holzpaneelen, Stahlpaneelen, Grünwandsystemen, Putz oder anderen Materialien. Das wählen Sie selbst. (Link Fassaden)
Ja. Durch die raumsparende Zwischenstocktechnik verfügen die Module bereits über eine zweite Ebene. Ein Mehrstockbau ist möglich: (PDF “Mehrstockbau”)
Nein. Die Basismodule selbst benötigen kein Fundament. Sie benötigen lediglich einen verdichteten Untergrund. Jeder der Module steht auf 12-14 Stellfüßen. Ein ausgestattetes Modul inklusive Bewohnenden wiegt maximal 3 Tonnen. Selbstverständlich können die Module auch auf bereits vorhandenem Fundamente aufgestellt werden.
Anschlüsse sind notwendig. Hierbei handelt es sich, um einen optimalen Wohnkomfort zu gewährleisten, um folgende Anschlüsse:
• Wasser
• Abwasser
• Strom
• optional Gas
• Internet
Bei Bedarf kümmern wir uns darum.
Es gibt zwei Dachformen:
- Flachdach (standardmäßig für eine Begrünung vorbereitet und gleichzeitig als Terrasse oder Dachgarten nutzbar)
- Satteldach
Welche Dachform in Frage kommt entscheidet zunächst einmal das Baurecht. Ist die Wahl jedoch frei sollte berücksichtigt werden, dass mit der Flachdachkonstruktion ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden kann. Ein Satteldach wärmt die Atmosphäre auf, ein Flachdach kühlt sie ab. Siehe. (PDF Nachhaltigkeit)
Nein. Der Kauf muss nicht über einen Notar abgewickelt werden und spart so eine Menge Kosten. Die Module sind nicht fest mit dem Boden verbunden und somit als mobiles Objekt zu behandeln. Sollten Sie für Ihr Flixhouse ein Grundstück erwerben wollen, benötigen Sie auch eine Abwicklung über ein Notariat.
Alle Materialien und die Konstruktion sind auf Langlebigkeit ausgelegt. Die Langlebigkeit des Hauses hängt wie jeder andere Wohnraum von der Intensität der Nutzung ab.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine gesetzliche Gewährleistung für das Bauwerk von 5 Jahren und 2 Jahre auf verbaute Elektrogeräte.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es eine gesetzliche Gewährleistung für das Bauwerk von 5 Jahren und 2 Jahre auf verbaute Elektrogeräte.
Ja. Die Module sind demontierbar und an anderer Stelle wieder montierbar. So kann ein Umzug mit einem Flixhouse relativ einfach erfolgen.